Mit der EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 gelten seit März 2024 deutlich verschärfte Anforderungen an den Einsatz fluorierter Kältemittel. Seit 2025 greifen weitere Umsetzungsstufen, die insbesondere Betreiber größerer Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen betreffen.
Die Regulierung verschärft den Ausstieg aus fluorierten Kältemitteln deutlich und betrifft insbesondere Betreiber:innen von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen – also Kliniken, kommunale Liegenschaften, Rechenzentren und große Nichtwohngebäude. Für viele Bestandsanlagen bedeutet das: konkreter strategischer und technischer Handlungsbedarf, nicht perspektivisch, sondern operativ.