GEG-Beratung (Gebäudeenergiegesetz)
Rechtssicher planen, Energieeffizienz steigern, Förderchancen nutzen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude – im Neubau ebenso wie im Bestand.
Für Eigentümer, Bauherren, Planer und Betreiber öffentlicher oder gewerblicher Gebäude ist eine qualifizierte GEG-Beratung entscheidend, um rechtliche Vorgaben sicher zu erfüllen und gleichzeitig wirtschaftliche sowie ökologische Ziele zu erreichen.
Warum eine GEG-Beratung wichtig ist
Das Gebäudeenergiegesetz vereint die früheren Regelwerke EnEV, EEWärmeG und EnEG und stellt damit hohe Anforderungen an Planung, Nachweisführung und Umsetzung. Eine professionelle Beratung sorgt dafür, dass Projekte rechtskonform, energieeffizient und förderfähig realisiert werden – und schützt vor kostspieligen Fehlentscheidungen.
Eine qualifizierte GEG-Beratung bietet Ihnen:
Sichere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Fristen
Vermeidung von Verstößen gegen GEG-Anforderungen und Bußgeldern.
Verbesserte Förderfähigkeit
Förderprogramme wie BEG, KfW und BAFA setzen häufig GEG-konforme Nachweise voraus.
Transparente Darstellung des energetischen Zustands
Klare Bewertung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Effizienzpotenzialen.
Kosteneffiziente Planung
Durch abgestimmte Sanierungsfahrpläne und fundierte Maßnahmenempfehlungen.
Nachhaltige Wertsteigerung
Energieeffiziente Gebäude steigern ihren Marktwert und ihre Attraktivität bei Vermietung und Verkauf.
Unsere Leistungen im Bereich GEG-Beratung
Als erfahrenes Ingenieur- und Energieplanungsbüro begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung des GEG – von der Analyse über die Nachweisführung bis zur Förderberatung.
GEG-Beratung bei Neubau, Sanierung und Bestand
- Prüfung und Beratung zur Anwendung des GEG für alle Gebäudetypen
- Ermittlung und Bewertung der energetischen Kennwerte nach GEG
- Unterstützung bei Planung, Ausschreibung und Ausführung GEG-konformer Maßnahmen
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Erstellung eines maßgeschneiderten iSFP für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Schrittweise Darstellung der Sanierungsoptionen und Wirtschaftlichkeit
- Grundlage für Fördermittelanträge (BAFA, BEG EM)
Energieausweise nach Bedarf oder Verbrauch
- Ausstellung von Energieausweisen gemäß GEG für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Plausibilitätsprüfung und Bewertung bestehender Ausweise
- Visualisierung energetischer Kennzahlen für Eigentümer und Mieter
GEG-konforme Optimierung und Nachweisführung
- Identifikation von Optimierungspotenzialen zur Erfüllung GEG-relevanter Anforderungen
- Nachweisberechnung für Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Beratung zur Kombination von GEG-Anforderungen mit BEG-Förderprogrammen
Förderprogramme und wirtschaftliche Bewertung
- Verknüpfung von GEG-Nachweisen mit KfW- und BAFA-Fördermöglichkeiten
- Wirtschaftlichkeitsanalysen und Amortisationsberechnungen
- Unterstützung bei Antragstellung und Nachweisführung gegenüber Förderstellen
Typische Anwendungsfälle
Neubauten
öffentlicher und gewerblicher Gebäude mit GEG-Nachweispflicht
Sanierungen
im Bestand mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit
Kommunale Liegenschaften
mit Nachrüst- und Berichtspflichten
Wohnungswirtschaft
mit Modernisierungs- und Vermietungsstrategien
Für wen ist eine GEG-Beratung relevant?
Kommunen, Planungsbüros und Bauträger
die GEG-Nachweise für Projekte benötigen
Eigentümer und Verwalter
die rechtssicher modernisieren und fördern lassen wollen
Bauherren und Architekten
die Energieeffizienz in Planung und Ausführung integrieren möchten
Unternehmen und Investoren
die Wertstabilität und Förderfähigkeit kombinieren wollen
Ihr Partner für GEG-Beratung und Energieeffizienz
Unsere GEG-Beratung bringt Klarheit, Planungssicherheit und wirtschaftliche Vorteile.
Wir verbinden technisches Fachwissen mit rechtlicher Sicherheit und zeigen, wie gesetzliche Anforderungen zu einem echten Mehrwert werden.
Jetzt unverbindliche GEG-Beratung anfordern!
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie Ihr Gebäude rechtskonform, förderfähig und energieeffizient gestalten können.
KontaktHäufige Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bei Neubau, Verkauf, Vermietung und wesentlichen Sanierungen ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik, während der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre beruht.
Vor allem Programme der KfW (BEG WG/NWG) und des BAFA (BEG EM). Eine GEG-konforme Planung ist Voraussetzung für Zuschüsse und Kredite.
Durch Rechtssicherheit, Förderfähigkeit und Energieeinsparungen. Zudem erhöhen sich die Marktchancen durch verbesserte Energieeffizienzklassen.